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3 - Die Fahrerlaubnisklassen


Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

 

 

Mofa:

Die ‚Einstiegsdroge’ für den zukünftigen Motorradfahrer ist oft das Mofa. Ein Mofa ist ein vom Gesetzgeber genau definiertes ‚Motorfahrrad’.

(Fast) alle Veränderungen daran führen automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, zum Fahren ohne Führerschein und zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Also:  Hände weg von solchen Manipulationen !!!

 

Eckdaten:

Einsitzig, einspurig, Höchstgeschwindigkeit 25 km/h (beim ‚Leichtmofa’ 20 km/h) < 50 cm³, < 4.800 U/min.

Fahrerlaubnis:

Keine, aber wenn nach dem 31.03.1965 geboren, dann ist eine Prüfbescheinigung erforderlich.

   

Ausbildung:

Sechs Doppelstunden Theorieunterricht, 90 Minuten Fahrunterricht. Theoretische Prüfung durch TÜV oder DEKRA.

   

Kleinkraftrad:

Kleinstes richtiges Kraftrad mit allen Merkmalen desselben. Wenn vom Hersteller vorgesehen, dann sind zwei Personen erlaubt. - In diese Klasse fallen auch die ‚Mopeds’, Fahrräder mit Hilfsmotor - ähnlich dem Mofa - aber einer Höchstgeschwindigkeit < 45 km/h.

   

Eckdaten:

< 50 cm³, < 45 km/h

Fahrerlaubnis:

Klasse M oder eine andere der Klassen A, A1 oder B.

Ausbildung:

Zwölf Doppelstunden allgemeine Theorieausbildung, zwei Doppelstunden zweiradspezifische Theorie.

Praktische Schulung bis zum sicheren Führen des Kleinkraftrades im öffentlichen Straßenverkehr.

Grundfahraufgaben, theoretische und praktische Prüfung durch TÜV oder DEKRA.

Mindestdauer der Prüfungsfahrt > 45 Minuten.

    

Leichtkraftrad

Kraftrad mit Leistungsbeschränkung und genau definierten Merkmalen.

Eckdaten:

< 125 cm³, höchstens 11 kw, höchstens 80 km/h (bis 18 Jahre) - unbegrenzt, wenn der Fahrer über 18 Jahre alt ist.

Fahrerlaubnis:

Klasse A1 oder Klasse A.

Ausbildung:

mindestens 16 Doppelstunden (zwölf Doppelstunden allgemeiner Teil, vier Doppelstunden zweiradspezifischer Teil) Theorieunterricht.

Mindestens 225 Minuten Überlandfahrt, 180 Minuten Autobahnfahrt und 135 Minuten Beleuchtungsfahrt. Normalfahrstunden bis zur sicheren Beherrschung des Leichtkraftrades. Grundfahrübungen.

Theoretische und praktische Prüfung durch TÜV oder DEKRA.

Mindestdauer der Prüfungsfahrt >45 Minuten. 

    

    

Kraftrad mit Leistungsbeschränkung

  

Eckdaten:

höchstens 25 kw (34 PS) Leistung, Mindestleergewicht 6,25 kg/kw - entspricht Leistung/Leergewicht < 0,16kw/kg.

Fahrerlaubnis:

Klasse A beschränkt

Ausbildung:

Theorie und Praxis wie Klasse A1.

Mindestdauer der Prüfungsfahrt > 60 Minuten.

    

    

Kraftrad ohne Leistungsbeschränkung

  

Eckdaten:

Mindestleistung 44 kw

Fahrerlaubnis:

Klasse A unbeschränkt

  

Ausbildung:

Keine, wenn Klasse A (leistungsbeschränkt) mindestens zwei Jahre vorhanden - Nachweis durch eidesstattliche Erklärung von mindestens 4.000 Motorradkilometer

oder

wenn mindestens 25 Jahre alt, Ausbildung wie für Klasse A beschränkt.

Prüfung:

entfällt, wird direkt bei der Führerscheinstelle umgeschrieben. Bei berechtigten Zweifeln an der Eignung kann eine Prüfung durch TÜV oder DEKRA gefordert werden.

oder

Bei Direkterwerb Mindestdauer der Prüfungsfahrt > 60 Minuten.


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