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8 - Die Sonderfahrten


Sonderfahrten

für die Zweiradklassen

 

 

Grundsätzliches:

 

Sonderfahrten sind Fahrstunden die der Gesetzgeber vorschreibt um einen gewissen Mindeststandart in der Ausbildung zu erreichen.

 

 

 

Überlandfahrten:

 

Überlandfahrten führen, wie der Name schon sagt, “über Land” = ländliches Gebiet. Ein großer Teil der Strecke sollte über sogenannte “Landstraßen fünfter Ordnung” führen.

 

Sinn des Ganzen ist das Erlernen

 

- des Fahrbahnlesens

- des richtigen Bremszeitpunktes vor Kurven

- der Wahl der richtigen Kurvengeschwindigkeit

- des Gefühls für die richtige Schräglage bei entsprechenden Kurvenradien

- des selbständigen Beurteilens von Überholmöglichkeiten

- des gefahrlosen Überholens

- der Orientierung nach Wegweisern

- des Fahrens über eine längere, meist unbekannte Strecke, sowie

- des Umschaltens des Benznhahnes während der Fahrt auf die Reservestellung.

 

 

Vorgeschrieben sind mindestens 225 Minuten Fahrunterricht, die in Teilen (nicht unter 50 Kilometer pro Teilstrecke) erteilt werden können.

 

Es hat sich herausgestellt, dass es sinnvoll ist, zunächst eine sogenannte “kleine Überlandfahrt” von 90 Minuten an den Anfang der Sonderfahrten zu stellen. Die fehlenden 135 Minuten (”große Überlandfahrt”) werden dann am Ende der Sonderfahrten, also unmittelbar vor der “Reifestufe”, absolviert.

 

 

Falls diese Mindestausbildungszeit nicht ausreicht um einen angstfreien eigenen Fahrstil zu finden, sollte man sich nicht scheuen, eine oder auch mehrere Fahrstunden mehr zu nehmen. Selbst ein leichtr Sturz später, mit der eigenen Maschine ist erheblich teuerer als es zwei oder drei Sonderfahrstunden gewesen wären.

 

 

Überlandfahrt

 

 

 

  

Autobahnfahrten:

 

 

Autobahnfahrten führen über Autobahnen oder mehrspurige Kraftfahrstraßen.

 

Sinn der Sache ist das Erlernen

 

- der Beobachtung des rückwärtigen Verkerhes bei hoher Geschwindigket

- des richtigen Beschleunigens beim Einfahren in die Autobahn

- des sicheren Spurwechsels bei hoher Geschwindigkeit

- des sicheren Schnellfahrens

- des Überholens im Schnellverkehr

- des Erkennens und Bekämpfens von Seitenwind

- des Fahrverhaltens bei Spurrillen und Nässe

- des richtigen Sicherheitsabstandes bei höheren Geschwindigkeiten

- des Beobachtens des Tachometers bei höheren Geschwindigkeiten

- und des rechtzeitigen und richtigen Abbremsens vor der Ausfahrt.

 

Vorgeschrieben sind mindestens 180 Minuten Fahrunterricht, die inTeilen zu mindestens 45 Minuten erteilt werden können. Sinnvollerweise werden einmal 90 Minuten als Streckenautobahnfahrt gelehrt, sowie einmal 90 MInuten das Auf- und Abfahren von der Autobahn.

 

 

Was für die Überlandfahrt über die eventuell nicht ausreichende Mindestzet gesagt wurde, gilt natürlich für die Autobahnfahrt erst recht.

 

Autobahnfahrt 

 

 

 

 

Beleuchtungsfahrten:

 

 

Die Beleutungsfahrten finden in der Dunkelheit - oder doch zumindest in der Dämmerung statt.

 

Sinn der Sache ist das Erlernen

 

- des Fahrens mit dem Licht nur eines Scheinwerfers (halbsoviel wie beim Pkw)

- des Orientierens bei Nacht in einer fremden Stadt

- des Fahrens über Land bei Dunkelheit

- des Fahrens bei Dunkelheit, sowie

- alles andere - was wir sonst noch gelernt hatten - in der Dunkelheit.

 

 

Vorgeschrieben sind mindestens 135 Minuten, wovon ca. 75 Minuten Überlandfahrt, 30 Minuten Fahren in einer fremden Stadt und 30 Minuten Autobahnfahrt sein sollten.

 

 

Die Ausbildungsdauer der Sonderfahrten kann beim Erwerb der Klasse A mit Vorbesitz der Klasse A1 auf

 

- 135 Minuten Überlandfahrt

- 90 Minuten Autobahnfahrt und

- 45 Minuten Beleuchtungsfahrt

 

gekürzt werden.

 

 

 

 

 

Normalfahrstunden:

 

Grundfahrübungsstunden und Stadtfahrten sind der Anzahl nach nicht vorgeschrieben. Es müssen so viele genommen werden, dass ein sicheres Führen des Motorrades (auch in Ausnahmesituatonen) gewährleistet ist. Diese Normalfahrstunden stehen ganz am Anfang der Ausbildung, werden aber nach den Sonderfahrten in der sogenannten “Reifestufe” wiederholt und gefestigt.


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